Fluglärm über Isernhagen - Antragsfrist für die Erstattung von baulichen Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm in der Nachtschutzzone beginnt am 22.09.2015
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm können Aufwendungen für bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm auf Antrag erstattet werden.
Für Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohnungen oder Wohnhäusern in Isernhagen kann ein Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn sich das Objekt innerhalb der sogenannten Nachtschutzzone befindet.
Da die Nachtschutzzone in der Gemeinde Isernhagen einen Dauerschallpegel von weniger als 60 dB (A) aufweist, können Erstattungen ab dem 22.09.2015 bis spätestens zum 21.09.2020 beantragt werden.
In der Nachtschutzzone werden grundsätzlich nur Aufwendungen für Räume, die in nicht nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen genutzt werden, erstattet. Dies können zum Beispiel Belüftungseinrichtungen sein. Ein Anspruch besteht zudem nur, wenn die vorhandenen Bauteile nicht bereits das erforderliche Bauschalldämmmaß einhalten, keine freiwilligen Maßnahmen des Flughafens in diesem Rahmen in Anspruch genommen wurden und es sich um den erstmaligen Einbau handelt.
Ansprechpartner für die Antragstellung ist nicht die Gemeinde Isernhagen, sondern die Region Hannover, Fachbereich Bauen.
Hier gelangen Sie zur entsprechenden Seite der Region Hannover:
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen
Eine Auskunft über die Lage eines Objektes innerhalb oder außerhalb der Nachtschutzzone und die Entscheidung über notwendige Unterlagen zu einem Antrag, wie eine schalltechnische Objektbeurteilung, ist ebenfalls über die Region Hannover erhältlich.