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Beauftragte für Gleichstellung, Integration und Inklusion
Gleichstellung, eine Aufgabe mit Verfassungsrang:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 Abs. 2
- "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fordert die tatsachliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Niedersächsische Verfassung, Artikel 3 Abs. 2 Satz 3
- "Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“
Die Umsetzung von Gleichberechtigung in der Kommune bedeutet, bei allen Vorhaben und Entscheidungen die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile sind das Ziel von Verwaltung und Politik.
Sie bekommen Hilfe bei:
- Hilfe bei Themen, wie z.B. häusliche Gewalt, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Diskriminierung, Scheidung oder anderen persönlichen Problemlagen benötigen
- Fragen zu Gewaltprävention in Kitas und Schulen haben
- Hilfe beim Wiedereinstig in den Beruf brauchen
- Beim Bündnis für Familie aktiv teilnehmen möchten
- Fragen und Anregungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Isernhagen haben
Wenn Sie Sorgen oder Nöte haben, stehen Ihnen u.a. folgende Anlaufstellen zur Verfügung :