Inhaltsbereich
Umweltinformationen
Veröffentlichung von Umweltinformationen gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG)
Aufgrund der Vorgaben der EU-Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen wurden das Bundesumweltinformationsgesetz (UIG) und später das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) angepasst.
Das Gesetz regelt den Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie die Verbreitung von Umweltinformationen. Generell müssen die informationspflichtigen Stellen die Öffentlichkeit über die von ihr oder in ihrem Auftrag erhobenen Umweltinformationen in angemessenem Umfang unterrichten.
Die Gemeinde Isernhagen generiert eine Reihe von Umweltinformationen in ihrem Verwaltungsbereich und ist damit verpflichtet, diese im Rahmen des Gesetzes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Solche Informationen sind über diesen Internetauftritt verfügbar. Darüber hinaus schaltet die Gemeinde hier weitere Links, damit die Isernhagener Bürger auf einfachem Wege zu Auskunftsstellen mit weiteren interessanten Umweltinformationen gelangen können.
Das Gesetz regelt ferner, dass weitergehende Auskünfte schriftlich beantragt werden müssen und dass für die Auskünfte - mit Ausnahmen - Gebühren erhoben werden können.