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Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan im Maßstab 1: 10.000 gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Er wird auch vorbereitender Bauleitplan genannt, weil seine Regelungen anders als bei einem Bebauungsplan nicht unmittelbar in das Bodenrecht eingreifen.
Wie der Name schon sagt, stellt der Flächennutzungsplan in erster Linie Nutzungen der unterschiedlichen Bereiche dar: Bauflächen (unterschieden nach Wohnbau-, Misch-, Gewerbe-, Sonderbaufläche, usw.) ebenso wie Wald- und Wasserflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft. Auch Verkehrsflächen sind enthalten, jedenfalls zumindest das klassifizierte Straßennetz und – falls vorhanden – Bahnstrecken und Kanäle. Außerdem enthält der Plan Symbole für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Schulen, Kitas, Spielplätze, Kirchen, Feuerwehren, etc). Darüber hinaus sind viele weitere Darstellungen möglich.
Der Flächennutzungsplan stellt immer eine Verknüpfung von Ist-Zustand mit Zukunftszielen dar. Die Darstellungen übergeordneter Fachplanungen – zum Beispiel des Regionalen Raumordnungsprogramms – müssen beim „F-Plan“ von der Gemeinde berücksichtigt werden. Wichtig ist auch, dass alle Bebauungspläne aus seinen Darstellungen entwickelt werden müssen. Wegen dieses Entwicklungsgebots des Baugesetzbuchs muss der Flächennutzungspläne auch ständig für Teilbereiche geändert werden. Für den im Jahr 2000 neu aufgestellten „F-Plan“ der Gemeinde Isernhagen ist zur Zeit bereits die 35. Änderung im Verfahren.