Nach heutigem Stand findet voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025 die vorgezogene Bundestagswahl statt.
200 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden für einen reibungslosen Ablauf in den 25 Wahllokalen benötigt. Die vielfältigen Aufgaben reichen von Beisitzenden, Schriftführenden bis Wahlvorstehende sowie deren Vertretungen.
Alle, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, können sich engagieren. Weitere Voraussetzung ist ein Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder der gewöhnliche Aufenthalt dort. Ein Ausschluss vom Wahlrecht darf nicht vorliegen.
Als Dankeschön für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten alle Wahlhelfenden eine Aufwandsentschädigung in Form eines Erfrischungsgeldes.
Eine Erfahrung als Wahlhelfer ist nicht erforderlich. Gerne können sich auch „Neulinge“ melden.
Wer dazu beitragen möchte, dass die Bundestagswahl reibungslos verläuft, kann direkt das Wahlhelfenden -Formular unter dem folgenden Link ausfüllen:
https://service.isernhagen.de/ Onlinemeldung zur Wahlhilfe
Noch unsicher? Fragen beantwortet die Gemeindeverwaltung gerne telefonisch unter 0511 6153-3205 oder per E-Mail unter wahlen@Isernhagen.de
Wir hoffen auf zahlreiche Unterstützung und bedanken uns im Voraus bei allen, die dazu beitragen, dass die Bundestagswahl in Isernhagen erfolgreich durchgeführt werden kann.