Voraussetzung für die Ehrung
Ⅰ. Aktive Sportler/innen
Geehrt werden Einzelsportler/innen und Mannschaften:
Kreismeisterschaft und Kreispokal oder vergleichbar | 1. Platz |
Regionsmeisterschaft | 1. Platz |
Bezirksmeisterschaft | 1. Platz |
Landesmeisterschaft | 1. – 3. Platz |
Deutsche Meisterschaft | 1. – 3. Platz |
Norddeutsche Meisterschaft | 1. – 3. Platz |
Olympische Spiele, Special Olympics, Paralympics | Teilnahme |
Weltmeisterschaft | Teilnahme |
Europameisterschaft | Teilnahme |
Berufung in eine Nationalmannschaft
Außerdem können Einzelsportler/innen geehrt werden, die das Deutsche Sportabzeichen zum 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55. Mal und jedes weitere Mal erworben haben.
Ⅱ. Würdigung besonderer Verdienste um den Sport
Jährlich können 3 Personen geehrt werden, die sich ehrenamtlich besonders um den Sport in der Gemeinde Isernhagen verdient gemacht haben.
Vorschläge für die Ehrung nach den vorher genannten Richtlinien sind mittels eines Formulars mit begründeten Unterlagen, z. B. Urkunden bis zum 12.01.2025, an die Gemeinde Isernhagen, Amt für Jugend, Bildung und Sport, Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen, zu schicken. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Formular erhalten Sie über die Sportvereine oder hier beigefügt.
Die zu ehrenden Personen werden von der Gemeinde Isernhagen zu einer Feierstunde im Jahr 2025 eingeladen