Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Isernhagen hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2/224 „Einstellplätze für Voltmers Hof“, Ortschaft Isernhagen H.B., gefasst.
Ziel und Zweck der Planung
Zugunsten der Errichtung von ca. 45 Einstellplätzen für eine Nachnutzung von Voltmers Hof (Burgwedeler Straße 143/145; westlich der Burgwedeler Straße) soll für eine Fläche von ca. 0,26 ha (auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Burgwedeler Straße) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. In dem Bebauungsplan soll ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „private Einstellplätze“ festgesetzt werden.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über eine ca. 0,04 ha große Teilfläche des Flurstücks 111/2, Flur 32, Gemarkung Isernhagen (Burgwedeler Straße) und eine ca. 0,22 ha große Teilfläche des Flurstücks 207/104 der Flur 5, Gemarkung Isernhagen (derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche).
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist aus der Planzeichnung zu entnehmen.
Gemeinde Isernhagen
Bau- und Planungsamt
Der Bürgermeister