Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Isernhagen hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einstellplätze für Voltmers Hof“, Ortschaft Isernhagen H.B., gefasst.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die Nutzung des Geltungsbereichs zur
Unterbringung von Einstellplatzen für Voltmers Hof (neue Gastronomie westlich der
Burgwedeler Straße) ermöglicht werden.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 44. Änderung des Flächennutzungsplans
erstreckt sich über eine ca. 0,2 ha große Teilflache des Flurstücks 207/104, Flur 5,
Gemarkung Isernhagen (derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche).
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Gemeinde Isernhagen
Bau- und Planungsamt
Der Bürgermeister