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Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgerbüro
Ordnungs- und SozialamtRathaus
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: +49 511 6153-300
Telefax: +49 511 6153-4830
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/

Montag
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
  • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag
Welche Gebühren fallen an?

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.