Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Bürgerbüro | |
Ordnungs- und SozialamtRathaus Bothfelder Straße 29 30916 Isernhagen Telefon: +49 511 6153-300 Telefax: +49 511 6153-4830 E-Mail: buergerbuero@isernhagen.deHomepage: https://www.isernhagen.de/ | Montag
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Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gemeinde Isernhagen
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Montag-Donnerstag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr