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Meldepflicht

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgerbüro
Ordnungs- und SozialamtRathaus
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: +49 511 6153-300
Telefax: +49 511 6153-4830
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/

Montag
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.

Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle anmelden.