Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Inhaltsbereich
Kommunale Sportstätten
Ansprechpartner/in
Schulen, Kultur und Sport | |
Amt für Jugend, Bildung und SportAmt für Jugend, Bildung und Sport Bothfelder Straße 23 30916 Isernhagen Telefon: +49 511 6153-4010 Telefax: +49 511 6153-4840 E-Mail: schule-kultur-sport@isernhagen.deHomepage: https://www.isernhagen.de/ | Montag
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung