Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Inhaltsbereich
Familienname Änderung
Ansprechpartner/in
Standesamt | |
Ordnungs- und SozialamtStandesamt Am Ortfelde 74 30916 Isernhagen Telefon: +49 511 6153-340 Telefax: +49 511 6153-4834 E-Mail: standesamt@isernhagen.deHomepage: https://www.isernhagen.de/ |
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Grundsätzlich sollten Sie für jedes Anliegen beim Standesamt einen Termin anfordern. Sie verhindern unnötige Wartezeiten und die Beibringung notwendiger Unterlagen kann gleich abgesprochen werden. Am Donnerstagnachmittag sind Anmeldungen zur Eheschließung und Absprachen für geplante Eheschließungen nur mit vorheriger Terminabsprache möglich. |
Externe Ansprechpartner/in
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Gewerbe) Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 05116160 E-Mail: gewerbe@region-hannover.deHomepage: https://www.region-hannover.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer). Ein Vormund oder Betreuer/-in bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers/der Antragstellerin sind dem Antrag beizufügen.
Weitere Fragen zum Antrag beantwortet die zuständige Stelle.
- Beratung
- Antragstellung
- Vollständigkeitsprüfung
- Beteiligung Polizei, Schuldnerverzeichnis
- Prüfung durch Sachbearbeitung
- Entscheidung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Telefon
0511 616-22987
Gewerbe@region-hannover.de
Voraussetzungen
- Deutsche/r im Sinne im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte
- Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher im Antrag ausführlich dazulegen ist
Bei folgenden Änderungsgründen gelten weitere Anforderungen, die in der jeweiligen Leistung enthalten sind:
- Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
- Wiederannahme des Geburtsnamens
- Änderung des Familiennamens eines Kindes
Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, welcher im Antrag ausführlich schriftlich erläutert wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Antrag mit
- der Darlegung der wichtigen Gründe
- einer Erklärung darüber, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher zuständigen Stelle
- einer Erklärung darüber, dass dem Antragsteller/der Antragstellerin bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist
-
Nachweis, dass der/die Antragsteller/-in entweder Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist, z.B.
- Auszug aus dem Familienregister ,
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ,
- Staatsangehörigkeitsausweis ,
- Reisepass , Reiseausweis, Personalausweis oder Kinderausweis
- beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller/die Antragstellerin sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
- Falls die antragstellende Person verheiratet ist oder war, die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
- Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der/die Antragsteller/-in anzunehmen wünscht.
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für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben:
- Führungszeugnis (Beleg-Art O)
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich bei der zuständigen Stelle. Die vorgelegten Originalunterlagen werden nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurückgegeben.
Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Stelle.
Eine aktuelle beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Eine aktuelle Meldebescheinigung
Eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
Hinweis: Diese Personenstandsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Bitte verlangen Sie ausdrücklich eine „beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages“ - nicht benötigt werden dagegen eine Geburtsurkunde bzw. eine Abstammungsurkunde. Geben Sie vorsichtshalber den Verwendungszweck (Vorlage bei der Namensänderungsbehörde) an, damit Sie die richtige Urkunde erhalten.
Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz – für Personen ab 14 Jahren -
Hinweis: Sie erhalten das Führungszeugnis nicht direkt ausgehändigt. Vielmehr beantragen Sie es bei Ihrer Meldebehörde. Bitte geben Sie an, dass das Führungszeugnis an die „Region Hannover, Team 32.01, Postfach 147, 30001 Hannover, gesandt wird. Als Verwendungszweck sollte „Namensänderung“ angegeben werden.
Gegebenenfalls
Eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (bei Verheirateten)
Hinweis: Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihrer Wohnsitz-Gemeinde. Falls ein Familienbuch nicht geführt wird: Beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages.
Hinweis: Diese Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, vor dem Sie die Ehe geschlossen haben. Auch hier ist es wichtig, dass Sie keine Heiratsurkunde, sondern eine „beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages“ anfordern
Eine beglaubigte Abschrift der Adoptionsurkunde (bei adoptierten Antragstellern)
Nachweis über eine Ehescheidung
Hinweis: Entweder eine beglaubigte Ablichtung aus Ihrem Familienbuch - diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres letzten gemeinsamen Wohnsitzes - oder das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
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Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch für die Ehe der leiblichen Eltern (wenn der Antrag für einen Minderjährigen gestellt wird)
Eine Sorgerechtsentscheidung/-erklärung oder Negativ-Bescheinigung vom Jugendamt (wenn der Antrag für einen Minderjährigen gestellt wird und die Eltern nicht (mehr) verheiratet sind)
Eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (wenn der Antrag für eine beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Person durch einen Vormund oder Pfleger gestellt wird)
Einen Nachweis über das Ergebnis der Anhörung durch das Vormundschaftsgericht (wenn der Antrag für einen Minderjahrigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, gestellt wird)
Eine Erklärung, ob bereits bei einer anderen Behörde einen Namensänderungsantrag gestellt wurde (siehe hierzu Antragsformular)
Eine Erklärung, wo der Antragsteller in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (siehe hierzu Antragsformular).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller/die Antragstellerin.
Bearbeitungsgebühr: 2,50 bis 1.022 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.