Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.
Inhaltsbereich
Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
Ansprechpartner/in
Standesamt | |
Ordnungs- und SozialamtStandesamt Am Ortfelde 74 30916 Isernhagen Telefon: +49 511 6153-340 Telefax: +49 511 6153-4834 E-Mail: standesamt@isernhagen.deHomepage: https://www.isernhagen.de/ |
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Grundsätzlich sollten Sie für jedes Anliegen beim Standesamt einen Termin anfordern. Sie verhindern unnötige Wartezeiten und die Beibringung notwendiger Unterlagen kann gleich abgesprochen werden. Am Donnerstagnachmittag sind Anmeldungen zur Eheschließung und Absprachen für geplante Eheschließungen nur mit vorheriger Terminabsprache möglich. |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die beabsichtigte Eheschließung ist anzumelden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.
Haben weder Sie noch Ihr Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Geschäftsfähigkeit
- keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person
- keine Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- :40,00 EUR
Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben. - :100,00 EUR
außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.