Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Samstagstrauungen werden zu folgenden Uhrzeiten vorgenommen:
11.00 Uhr, 12.00 Uhr, 13.00 Uhr und 14.00 Uhr
Samstag-Termine 2025:
22.03.2025 - bereits ausgebucht -
05.04.2025
12.04.2025
26.04.2025
10.05.2025
17.05.2025
24.05.2025 - bereits ausgebucht -
28.06.2025 - bereits ausgebucht -
05.07.2025
09.08.2025 - bereits ausgebucht -
23.08.2025 - bereits ausgebucht -
20.09.2025
18.10.2025
25.10.2025
06.12.2025
13.12.202